Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen der MR SYSTEME GmbH & Co. KG (nachfolgend MR genannt) liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Annahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der MR bestätigt worden sind.
Angebot und Vertragsabschluss
MR-Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die MR eine Bestellung des Kunden schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die MR behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der MR zumutbar sind.
Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich etwaiger Fahrtkosten, Verpackung, Transport und Frachtversicherung.
Für IT-Dienstleistungen gilt folgender Servicezeitraum: Werktags (außer Samstags) von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Zuschläge auf Stundensätze außerhalb des oben angegebenen Servicezeitraums betragen 50% werktags und 100% sonn- und feiertags. Abgerechnet wird im 15 Minuten-Takt.
Die IT-Dienstleistungspreise unterliegen der Wertsicherung: Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentliche Verbraucherpreisindex (VPI) in Deutschland gegenüber dem für den Monat des Vertragsbeginns veröffentlichen Index, kann MR nach billigem Ermessen die Preise um einen die Erhöhung des VPI nicht übersteigenden Prozentsatz jährlich anpassen.
Liefer- und Leistungszeit
Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die der MR die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von ihr zu verantworten sind. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb oder dem seiner Vorlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Kunde keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die MR ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von einem Monat hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn dies für MR zumutbar ist. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die von der MR nicht zu vertreten sind, kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
Zahlungsbedingungen
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, indem er sich mit einer Zahlung länger als einen Monat in Verzug befindet, ist die MR zur sofortigen Kündigung des Vertrages ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. Daneben können noch ausstehende Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen sofort in einem Betrag fällig gestellt werden. Gleiches gilt, wenn der MR andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Vom Verzugszeitpunkt an ist die MR berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen, mindestens jedoch den geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz.
Eigentumsvorbehalt, Sicherungsabtretung
MR liefert Ware ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst mit dem Erlöschen aller bei MR bestehender Verbindlichkeiten des Kunden auf diesen über. Das gilt auch dann, wenn der Kunde für bestimmte von ihm bezeichnete Waren Zahlungen leistet. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung der Saldoforderung der MR.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung der Ware im Tauschweg sind dem Kunden nicht gestattet.
Veräußert der Besteller von der MR bezogene Ware, so sind der Kunde und MR darüber einig, dass die aus dem Weiterverkauf entspringenden Forderungen mit ihrem Entstehen an die MR zur Sicherung von deren Kaufpreis übertragen sind. Wird die Ware zusammen mit anderen Gegenständen verkauft, so beschränkt sich die Abtretung der Kaufpreisforderung auf die Höhe der bei MR offenen Restkaufpreisforderung.
Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an die MR abgetretenen Forderungen für
deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die MR ist berechtigt, die Abtretung offen zu legen oder vom Besteller die Anzeige der Abtretung an den Schuldner zu verlangen.
MR verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt MR.
Gewährleistung und Haftung
a) Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
b) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate, gerechnet ab Auslieferung; bei Gebrauchtware ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
c) Der Kunde ist im Falle einer Mangelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins bzw. Rechnung mit der die Ware geliefert wurde, an die MR in der Originalverpackung zu senden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der MR über.
d) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel bzw. Schäden, die auf Verschleiß oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der MR nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt ebenfalls jegliche Gewährleistung. Der Gewährleistungsanspruch entfällt ferner, wenn die Seriennummer, Typenbezeichnung o. ä. entfernt oder unleserlich gemacht wird oder Geräteverplombungen, Gewährleistungssiegel o. ä. verletzt sind.
e) Bei einem von ihr zu vertretenden Mangel ist MR nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Sofern MR nicht in der Lage oder bereit dazu ist oder diese fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen.
f) Soweit in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der MR keine abweichenden Regelungen getroffen sind, sind sich MR und Kunde darüber einig, dass unabhängig vom Rechtsgrund weitergehende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen sind. So sind insbesondere Ansprüche bezüglich Schäden ausgeschlossen, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind; ferner übernimmt MR keine Haftung für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden.
g) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit ein Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch MR beruht oder der Schaden bei einer nicht lediglich leicht fahrlässigen Verletzung einer Verpflichtung aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Garantie entstanden ist, oder wenn Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geltend gemacht werden. Sie gelten ferner nicht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 444 BGB.
h) Sofern MR fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, haftet MR höchstens auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens bzw. höchstens bis zur Deckungssumme ihrer Haftpflichtversicherung, über deren Höhe jederzeit eine Versicherungsbestätigung bei MR angefordert werden kann.
i) Sollte die Kaufsache nicht fehlerhaft oder nicht mit einem von MR zu vertretenden Mangel behaftet sein, wird der Kunde alle durch seine Beanstandung bei MR entstandenen Kosten (z.B. Überprüfungs- und Frachtkosten) übernehmen. Dafür gilt eine pauschalierte Aufwandsentschädigung von € 100,- oder gegen Nachweis ein sich ergebener angemessener höherer Betrag (z.B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, den dieser der MR in Rechnung stellt) als vereinbart. Grund hierfür ist der bei der MR entstehende Verwaltungsaufwand.
j) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von der MR gelieferten Gegenstände an Dritte, ist es ihm nur mit Zustimmung der MR gestattet, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die MR zu verweisen.
Software / Daten
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, gelten die jeweils zum Programm gehörenden Lizenzbedingungen des Herstellers auch für den Kunden, der dies hiermit ausdrücklich akzeptiert. Im Zweifel besitzt der Kunde lediglich ein nicht ausschließliches und
nicht übertragbares Nutzungsrecht, welches auch zeitlich begrenzt sein kann. Innerhalb von Netzwerken gelten die Lizenzen lediglich für die vorher vertraglich vereinbarte Anzahl von Systemarbeitsplätzen, beim Fehlen einer Vereinbarung darüber gilt die Lizenz für lediglich einen Systemarbeitsplatz. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Kunde in Höhe der dafür üblichen Vergütung. Hat der Kunde die MR beauftragt, an seinen PCs oder Peripheriegeräten Installationen, Wartungen oder Konfigurationen vorzunehmen, hat er für eine ordnungsgemäße Datensicherung zu sorgen. Die MR haftet nicht für Datenverluste. Dem Kunden ist bei der Auftragserteilung bzw. bei der Anerkennung der AGB bewusst, dass Datenverluste auftreten können. Die Datensicherung kann auch von der MR vorgenommen
werden; dazu muss der Kunde MR ausdrücklich beauftragen.
Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der MR und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen.
Abänderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Das gleiche gilt für Zusagen und Zustimmungen aller Art.
Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz oder die Lieferung ausführende Zweigniederlassung des Lieferers zuständig ist. Der Lieferer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Datenschutz
Die MR ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.